09.07.2022 Lucas Ludewig
Grundsätzlich sollte, entsprechend der Lebensordnung, mindestens eine Person Mitglied der Evangelischen Kirche sein, damit ich Sie verheirate.
Sehr selten kommen Menschen zu mir, die nicht in der Kirche sind und die dennoch eine so genannte Kasualie in Anspruch nehmen wollen. Also eine Hochzeit oder eine Beerdigung. Seit ich in unserem Pfarrsprengel Pfarrer bin (3 Jahre) habe ich genau eine Kasualie für eine Person abgehalten, die nicht in der Kirche war.
Dies liegt in meinem seelsorgerischen Ermessen. Wenn Menschen nur zu mir kommen, weil ein Pfarrer nichts kostet oder weil der Kirchraum so schön ist, dann lehne ich es ab. Wenn mir die Menschen erklären können, weshalb Ihnen (oder der verstorbenen Person) Gottes Segen wichtig ist, obwohl sie nicht Mitglied der Kirche sind, dann führe ich eine Trauung oder eine Beerdigung gerne durch.
Im Zusammenhang mit der Hochzeit des Bundesfinanzministers wurde am lautesten die Frage gestellt, ob sich dann Kirchensteuerzahlungen überhaupt noch lohnen. Und da muss ich sagen: Ja, natürlich!
Gott will für alle Menschen da sein und allen Menschen seinen Segen spenden, unabhängig vom Ansehen der Person, Einkommen oder Kirchensteuernachweis.
Gerade die Unabhängigkeit kirchlicher Arbeit von finanziellen Zwängen (dank der Kirchensteuer) gibt uns die Freiheit, die Kirche zu sein, die Menschen brauchen.