Zur Hauptnavigation springen Zur Suche springen Zum Inhalt springen
RSSPrint

Kirchenasyl

Gestern gab es hier eine gute Nachricht für das Kirchenasyl. Menschen im Kirchenasyl können nun nicht mehr als flüchtig bezeichnet werden, wenn den Behörden der Aufenthaltsort der geflüchteten Person bekannt ist. Das Bedeutet, eine Kirchengemeinde, die Menschen in das Kirchenasyl aufnimmt muss sich nicht mehr für 18 sondern nur noch für 6 Monate verpflichten.

Das hat für die Praxis des Kirchenasyls wichtige Implikationen. Da Kirchenasyl für die Gemeinden mit Aufwand und Kosten verbunden ist, ist es nun wieder leichter Gemeinden zu finden, die dazu bereit sind.

Wenn ein geflüchteter Mensch die EU betritt, führt das Land, in dem er die EU betreten hat, das Asylverfahren durch. Befindet sich ein geflüchteter Mensch nun 6 Monate in einem anderen EU-Land verändert sich die Zuständigkeit. (PDF, S.  41)

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Kirchenasyl immer wieder Menschen helfen kann, hier in Deutschland zu bleiben und nicht abgeschoben zu werden. Hier sind die Voraussetzungen für ein Kirchenasyl aufgelistet. Es geht aber immer um Schutz von Menschenwürde, Leib und Leben.

Der Verein „Asyl in der Kirche“ schützt seit vielen Jahren Menschen. Die oben verlinkte Meldung aus der Tagesschau hat mich nochmal daran erinnert, deren Aktion auf betterplace.org zu bewerben: Es geht ganz konkret um finanzielle Unterstützung für Beratung und Begleitung von Menschen im Kirchenasyl.

Zurzeit befinden sich in Deutschland 655 Menschen im Kirchenasyl, davon 136 Kinder. (Stand Dez 2020)

Gerne können Sie hier auch über eine Mitgliedschaft in dem Verein Asyl in der Kirche nachdenken. Es ist ein Verein, indem ich auch als Pfarrer Mitglied sein darf (oder wir als Kirchengemeinden), weil er deutlich nicht im Wiederspruch zur kirchlichen Verkündigung steht.


Ähnliche Nachrichten